Mit der am 31.05.2016 durch die Bundesregierung verabschiedeten Rechtsverordnung zum IT-Sicherheitsgesetz (KRITIS-VO) entsteht nun auch für Krankenhäuser ein konkreter Handlungsbedarf. Vom IT-Sicherheitsgesetz sind diejenigen Krankenhäuser betroffen, die eine Kapazität von 30.000 vollstationären Behandlungsfällen pro Jahr aufweisen, dies sind schätzungsweise 110 Krankenhäuser in Deutschland. Aus dem IT-Sicherheitsgesetz resultiert verschiedener Handlungsbedarf.
Spätestens bis Dezember 2017 ist dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn eine Kontaktstelle zu benennen, über welche sicherheitsrelevante Informationen empfangen und an das BSI gemeldet werden (§ 8b BSIG). Bis Juni 2019 ist zudem ein Mindestniveau an IT-Sicherheit sicherzustellen (§ 8a (1) BSIG) und dieses dem BSI gegenüber nachzuweisen (§ 8a (3)). In unserem Seminar geben wir Ihnen die Möglichkeit sich über das Thema "IT-Sicherheitsgesetz" zu informieren.

Gemeinsam mit dem Institut Prof. Dr. Becker erläutern wir Ihnen Lösungsmöglichkeiten zum Umgang mit dem IT-Sicherheitsgesetz und bieten Ihnen Raum für Diskussionen und Gespräche mit unseren Experten und den anderen Teilnehmern.

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Wo findet diese Veranstaltung statt? Emil-Nolde-Strasse 7
53113 Bonn

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