Kompaktschulung zur zusätzlichen Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a (3) BSIG

KRITIS-Betreiber müssen dem BSI die Umsetzung technischer und organisatorischer Vorkehrungen nach dem für ihre Branche geltenden Stand der Technik zur Vermeidung von IT-Störungen/Ausfällen nachweisen. Die Erbringung des Nachweises setzt eine Prüfung durch einen qualifizierten Prüfer voraus, der die Befähigung besitzt, Prüfungen gem. §8a (3) des BSI-Gesetztes (BSIG) durchzuführen. Der zweitägige vom BSI konzipierte Workshop, der von SRC Beratern mit umfangreicher Erfahrung auf dem Gebiet der Auditierung durchgeführt wird, richtet sich an all jene, die Prüfungen nach dem §8a (3) des BSI-Gesetztes durchführen möchten. Die Schulung ist als aktiver Workshop mit verschiedenen praktischen Übungen konzipiert und besteht aus den vier Modulen:

  • Modul 1: Vorstellung des BSI

  • Modul 2: Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)

  • Modul 3: Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich

  • Modul 4: Die Prüfgrundlage und der Nachweisprozess gem. § 8a (3) BSIG

Die Schulung schließt mit einer Abschlussprüfung ab, deren bestehen Grundlage für den Nachweis der zusätzlichen Prüfverfahrens-Kompetenz ist.

SRC ist vom BSI als Schulungsanbieter anerkannt.

Der Buchungszeitraum für diese Veranstaltung ist beendet.

Wo findet diese Veranstaltung statt? Emil-Nolde-Straße 7
53113 Bonn

Wann findet diese Veranstaltung statt?
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